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2015

24h-Providerwechsel

Irgendwas läuft hier falsch! Schüler werden als Hochkriminelle bestraft, wenn sie mal ein Musikstück herunter laden - aber die Internetprovider dürfen machen was sie wollen.

Laut Gesetz muss ein Anschlusswechsel innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

So ist zumindest mein Eindruck nach dem Anbieterwechsel von O2 zur Telekom. Laut Gesetz muss innerhalb eines Tages der Umzug vollzogen sein. Bei mir hat der Umzug 3 Tage gedauert. Und das nur, weil ich massiv und ausdauernd (!) den Support auf die Nichterreichbarkeit hingewiesen habe. Es ging bis zur dritten Support-Stufe in Bonn.

Regulierungsbehörde verhängt anscheinend nur ALIBI Bußgelder

Natürlich habe ich mich sofort bei der Regulierungsbehörde beschwert. Ein paar Tage, nachdem mein Anschluß wieder erreichbar war, bekam ich von dieser Behörde einen Anruf. In dem Gespräch mit einer sehr netten Mitarbeiterin musste ich leider erfahren, dass die Regulierungsbehörde nur in EXTREMEN Fällen etwas machen kann. Man hat wohl schon 2x (!) ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei mir funktionierte alles ja SCHON nach 3 Tagen - Andere müssen Wochen warten.

Klagen gegen die Telekommunikationsunternehmen wurden bisher wohl nur sehr selten eingereicht. Sinngemäß hieß es, dass man gegen die Anwälte der Unternehmen wohl keine Chancen sieht.

"Scheingesetze"

Da frage ich mich: Hat man hier ein "Scheingesetz" erschaffen, um ein Alibi zu haben, dass etwas für den Verbraucherschutz getan wird? Warum kann man das Recht nicht im Sinne des Gesetzes / Verbrauchers durchsetzen? Umgekehrt werden Unternehmen wie SONY, BMG etc. alle Möglichkeiten geboten, Schüler zu identifizieren, die mal einen Song herunter geladen haben s.o.